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   BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90   

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BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90 (https://dejure.org/1991,2856)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1991 - 1 WB 78.90 (https://dejure.org/1991,2856)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - 1 WB 78.90 (https://dejure.org/1991,2856)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung eines Dienstpostens - Notwendigkeit einer hinreichenden Berücksichtigung der personellen und familiären Situation eines Soldaten bei der Entscheidung über dessen Versetzung - Anspruch eines ...

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und entsprechende Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179 f.; 53, 23, 27; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].

    Die personalbearbeitenden Stellen haben zwar die in den Beurteilungen angeführten Verwendungswünsche und -vorschläge in ihre Überlegungen einzubeziehen; der ihnen zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt (vgl. BVerwGE 53, 280, 4. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 106/87).

  • BVerwG, 14.08.1990 - 1 WB 124.90

    Auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung im

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
    Den mit Schriftsatz vom 24. Juli 1990 gestellten Antrag, dem BMVg zu untersagen, den vom Antragsteller begehrten Dienstposten nachzubesetzen, bevor nicht über sein beim Senat anhängiges Hauptsacheverfahren entschieden ist, hat der Senat durch Beschluß vom 14. August 1990 - 1 WB 124/90 - zurückgewiesen; auf die Gründe dieses Beschlusses wird Bezug genommen.

    Die Akten 1 WB 124/90 des Senats, die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 25-05-12 310/90 - und die Stammakten des Antragstellers, Teile A, B und C, waren Gegenstand der Beratung des Senats.

  • BVerwG, 18.07.1985 - 1 WB 12.84

    Beurteilung eines Berufssoldaten auf Grund einer bevorstehenden Beförderung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
    Durch diesen Erlaß werden lediglich die Grundzüge der Verwendungsplanung für Offiziere des Truppendienstes festgelegt (vgl. Nr. 1 a; ferner BVerwG Beschluß vom 18. Juli 1985 - 1 WB 12/84).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
    Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren und im übrigen nur bei im wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen Gesichtspunkten für die beabsichtigte Maßnahme Gewicht beigemessen werden kann und soll (BVerwG Beschluß vom 30. August 1989 - 1 WB 115/87).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
    Die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn auf den Dienstposten des S-3-StOffz/StvKdr VKK ... zu versetzen, könnte demnach vom Senat nur ausgesprochen werden, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, wenn also jede andere Verwendungsentscheidung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (BVerwGE 53, 163, 164) [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74].
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und entsprechende Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179 f.; 53, 23, 27; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und entsprechende Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179 f.; 53, 23, 27; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88

    Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
    Zwar hat der zuständige Vorgesetzte bei der Entscheidung über eine bestimmte örtliche Verwendung auch die persönlichen und familiären Belange des Soldaten unter Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf dabei aber davon ausgehen, daß ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1989 - 1 WB 1/88).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
    Ein Berufssoldat kann sich für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf Haus- oder Wohnungseigentum berufen (BVerwG Beschlüsse vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86 - und vom 12. Juli 1988 - 1 WB 116/88).
  • BVerwG, 22.06.1988 - 1 WB 113.87

    Soldat - Antrag auf Versetzung - Dienstpostenwechsel - Kommandierung von Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
    Der BMVg ist auch nicht verpflichtet, den Antragsteller nur auf solchen Dienstposten zu verwenden, die nach dessen Meinung einem beruflichen Fortkommen förderlicher sind (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Juni 1988 - 1 WB 113/87).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 1 WB 95.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher

  • BVerwG, 12.07.1988 - 1 WB 116.88

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung unter Berücksichtigung des öffentlichen

  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten

  • BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 95.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92

    Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der

    Der für die Verwendungsentscheidung zuständige Vorgesetzte hat zwar die in den Beurteilungen angeführten Verwendungswünsche und -vorschlage in seine Überlegungen einzubeziehen; der ihm zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt (BVerwGE 53, 280 4. Leitsatz; Beschluß vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -).

    Der Soldat kann aus ihnen keine Ansprüche herleiten (Beschluß vom 22. Januar 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 16.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Der für die Verwendungsentscheidung zuständige Vorgesetzte hat zwar die in den Beurteilungen angeführten Verwendungswünsche und -vorschlage in seine Überlegungen einzubeziehen; der ihm zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt (vgl. BVerwGE 53 a.a.O. 4. Leitsatz; Beschluß vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -).

    Der Soldat kann aus ihnen keine Ansprüche herleiten (Beschluß vom 22. Januar 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit

    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern nicht geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - und zuletzt vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 42.95 -).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten

    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl.Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - undvom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

    Abgesehen davon, daß eine Versetzung des Antragstellers dienstlich nicht möglich ist, hat der Senat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einen anderen Standort versetzt zu werden, weder die Sorge für kranke Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern noch Haus- oder Wohnungseigentum geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Eignung für einen Dienstposten -

    Der Soldat kann aus ihm keinen Anspruch herleiten (vgl. Beschluß vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch

    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, nicht die Sorge für erkrankte oder hilfsbedürftige Eltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 27. März 1985 - BVerwG 1 WB 24.95 -).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 45.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Nachbesetzung eines Dienstpostens

    Der Soldat kann aus ihnen keine Ansprüche herleiten (Beschluß vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94

    Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und

    Der Soldat kann aus ihnen keine Ansprüche herleiten (vgl. Beschluß vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -).
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 42.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens -

    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - und vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 -).
  • BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Versetzung eines Soldaten

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 18.94

    Auf militärische Verwendungsentscheidung bezogene "Konkurrentenklage" - Anspruch

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 21.97

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung -

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95

    Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens -

  • BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Versetzungsanspruch

  • BVerwG, 14.08.1990 - 1 WB 124.90

    Auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung im

  • BVerwG, 21.11.1991 - 1 WB 141.91

    Antrag auf eine Dienstpostenbesetzung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

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